Ethikkommission 

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Neue Gebührensatzung ab 21.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Gebührensatzung der Ethikkommission der Charité durch Beschluss des Fakultätsrates vom 06. und 14. November 2023 geändert worden ist und am 21.11.2023 in Kraft tritt.  

Ethikkommission der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Die Ethikkommission der Charité - Universitätsmedizin Berlin berät Ärzte und Ärztinnen sowie alle sonstigen Angehörigen der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité), der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und der Freien Universität Berlin (FU) und auch die Angehörigen anderer wissenschaftlicher Einrichtungen, soweit sie Mitglieder der Charité, HU oder der FU i.S.d. § 43 BerlHG sind, vor der Durchführung eines Studienvorhabens über die ethischen und rechtlichen Aspekte bei der (biomedizinischen) Forschung am Menschen und entnommenem menschlichen Material, sowie epidemiologischer Forschung mit personenbezogenen Daten.

Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gern zur Verfügung.

Die Zuständigkeit der Ethikkommission der Charité betrifft nicht

a) klinische Arzneimittelprüfungen nach den §§ 40 - 42 Arzneimittelgesetz in der Fassung des am 6. August 2004 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes vom 30. Juli 2004.

b) klinische Prüfungen von Medizinprodukten und Leistungsbewertungsprüfungen von In-vitro-Diagnostika nach den §§ 33-37 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) vom 28. April 2020, sowie sonst. klinische Prüfungen nach § 47 Abs. 1 und 2 MPDG . 

c) Bewertungen von Spenderimmunisierungsprogrammen und Vorbehandlungen von Blutstammzellspendern nach § 8 Transfusionsgesetz

d) Bewertungen von Anträgen auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik nach § 3a  Embryonenschutzgesetz

Hierfür wenden Sie sich bitte an die Ethik-Kommission des Landes Berlin

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin 
Geschäftsstelle der Ethik-Kommission des Landes Berlin
Turmstr. 21 Haus A
10559 Berlin

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Im Zuge der Digitalisierung der Charité wird die Antragstellung bei der Ethikkommission der Charité sukzessive auf den „elektronischen Ethikantrag“ umgestellt. Bitte beachten Sie, dass Mitarbeitende der Charité, die einen Ethikantrag bei der Ethikkommission der Charité stellen möchten, ab dem 12.05.2020 zusätzlich zu dem bestehenden Antragsverfahren einen elektronischen Ethikantrag über das SAP-Anwendungsportal im Intranet der Charité stellen müssen. Die parallele Einreichung der Anträge ist der Verfahrensumstellung geschuldet und nur vorübergehend erforderlich.

Weitere Informationen: Anträge Charité-Mitarbeitende

Externe Antragstellende ohne Charité-Account nutzen bitte weiterhin das ursprüngliche Verfahren.

Weitere Informationen: Anträge Extern


Hinweis

Für den Fall, dass es sich um eine Multicenterstudie  handelt und bereits ein Votum einer deutschen öffentlich rechtlichen medizinischen Ethikkommission vorliegt, besagt die Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, dass eine erneute Antragstellung bei der lokalen Ethikkommission berufsrechtlich nicht notwendig ist.

Laut Berufsordnung der Ärztekammer Berlin vom November 2014,  §15 Abs. 2 benötigen Berliner Ärzte für Multicenter-Studien (ausgenommen sind Klinische Prüfungen nach Arzneimittelgesetz und Medizinproduktegesetz) kein Votum der für sie zuständigen Ethikkommission, sofern ein Votum einer bei einer deutschen Ärztekammer oder Universität angesiedelten Ethikkommission vorliegt.

 

Beachten Sie bitte die Notwendigkeit zur Vorlage der Vorhaben vor Beginn bei der zuständigen Datenschutzabteilung.