
Die Ethikkommission der Charité unterscheidet bei der Antragstellung zwischen externen- und internen Anträgen. Je nach Zuordnung der antragstellenden Person unterscheiden sich die Antragsverfahren.
Weiterführende Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite sowie auf den beiden Sub-Pages Anträge Charité-Mitarbeitende und Anträge Extern.
Neben Erläuterungen zu den beiden Antragsverfahren finden Sie auf dieser Seite weiterführende Links zu den Rechtsvorschriften sowie eine Empfehlung zur Registrierung klinischer Studien im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS).
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Die Zuständigkeit der Ethikkommission der Charité betrifft nicht:
a) klinische Arzneimittelprüfungen nach den §§ 40 - 42 Arzneimittelgesetz in der Fassung des am 6. August 2004 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes vom 30. Juli 2004.
b) klinische Prüfungen von Medizinprodukten und Leistungsbewertungsprüfungen von In-vitro-Diagnostika nach den §§ 33-37 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) vom 28. April 2020, sowie sonst. klinische Prüfungen nach § 47 Abs. 1 und 2 MPDG .
Hierfür wenden Sie sich bitte an die Ethik-Kommission des Landes Berlin
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Geschäftsstelle der Ethik-Kommission des Landes Berlin
Turmstr. 21 Haus A
10559 Berlin
Die Ethikkommission der Charité - Universitätsmedizin Berlin berät Ärzte und Ärztinnen sowie alle sonstigen Angehörigen der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité), der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und der Freien Universität Berlin (FU) und auch die Angehörigen anderer wissenschaftlicher Einrichtungen, soweit sie Mitglieder der Charité, HU oder der FU i.S.d. § 43 BerlHG sind, vor der Durchführung eines Studienvorhabens über die ethischen und rechtlichen Aspekte bei der (biomedizinischen) Forschung am Menschen und entnommenem menschlichen Material, sowie epidemiologischer Forschung mit personenbezogenen Daten.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gern zur Verfügung.
Interne- und Externe Anträge
A) Interne Anträge (Charité-Mitarbeitende)
Ethikanträge von Mitarbeitenden der Charité (Charité-Account vorhanden) sind zunächst über die Funktion „elektronischer Ethikantrag“ im SAP-Anwendungsportal im Intranet der Charité einzureichen. Um außerhalb des Charité-Netzes auf das Portal zugreifen zu können, ist ein VPN-Zugang erforderlich.
Während einer Übergangsphase ist der Antrag weiterhin in deutscher Sprache mit den auf Seite 5 des Antragstextes aufgeführten Anlagen (u.a. 10 Leseexemplare für die Kommissionsmitglieder) und im Original auf der letzten Seite unterschrieben und auch in elektronischer Version (per E-Mail an die Ethikkommission) bei der Geschäftsstelle einzureichen. Die Bearbeitung beginnt mit dem postalischen EIngang des Originals und der Leseexemplare.
Weitere Informationen finden Sie unter: Anträge Charité-Mitarbeitende
B) Externe Anträge
Externe Antragstellende reichen den Antrag in deutscher Sprache mit den auf Seite 5 des Antragstextes aufgeführten Anlagen und im Original auf Seite 4 unterschrieben und auch in elektronischer Version (per E-Mail an die Ethikkommission) bei der Geschäftsstelle ein.
Externe Antragsteller sind entweder Antragstellende, die in keinem Beschäftigungsverhältnis zur Charité stehen, aber dennoch zur Antragstellung berechtigt sind, da sie Mitglieder der Charité, HU oder der FU i.S.d. § 43 BerlHG sind, oder eine CRO, die im Auftrag eines antragsberechtigten Charité-Mitarbeitenden den Antrag stellt.
Bei Studierenden (Dissertationen) ist das Ethikvotum durch den antragsberechtigten Betreuer vor Beginn des Forschungsvorhabens einzuholen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Anträge Extern
Weiterführende Links: