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Antragstellung durch Charité-Mitarbeitende

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Anleitung zur Antragstellung

Mitarbeitende der Charité, die einen Charité-Account (Zugang zum SAP-Anwendungsportal etc.) besitzen, gehen bei der Ethikantragstellung bitte folgendermaßen vor:

  1. Reichen Sie zunächst einen elektronischen Ethikantrag über die Funktion „elektronischer Ethikantrag“ innerhalb des SAP-Anwendungsportals ein. Bitte notieren Sie die Antragsnummer, die angezeigt wird, nachdem Sie den Antrag fertiggestellt haben. Sie können die Antragsnummer auch unter „Meine Ethikanträge“ einsehen.
    Beachten Sie, dass für den Zugriff auf das SAP-Anwendungsportal von außerhalb des Charité-Netzes ein VPN-Zugang erforderlich ist.
    Das Antragsformular, das dem elektronischen Ethikantrag in deutscher Sprache beizufügen ist, wird Ihnen als ausfüllbares PDF-Dokument ebenfalls im Anwendungsportal zur Verfügung gestellt. Eine detaillierte Anleitung zur Erstellung des elektronischen Ethikantrags kann dem Benutzerhandbuch (Kachel „Handbuch eEthikantrag“) entnommen werden.
  2. Zusätzlich reichen Sie den Ethikantrag bitte mit den im Antragstext aufgeführten Anlagen und im Original auf der letzten Seite unterschrieben (Stempel der Klinik, Name, Datum, Unterschrift) und auch in elektronischer Version (per E-Mail an die Ethikkommission) bei der Geschäftsstelle ein.
    Nennen Sie bei der Einreichung bitte auch die Nummer Ihres elektronischen Ethikantrags, damit ein Abgleich der eingereichten Dokumente und Informationen vorgenommen werden kann.
  3. Stellen Sie der Geschäftsstelle Ethikkommission bitte zudem 10 geheftete (mit einer Büroklammer o.ä.) Lese-Exemplare in Kopie (gern auch doppelseitig kopiert) für die Mitglieder der Kommission zur Verfügung. Benötigte Anlagen sind i.d.R.:
  • Anschreiben
  • Antragstext
  • Studieninformation (Patienten- und/oder Probandeninformation)
  • Einwilligungserklärung
  • Fragebögen (sofern nicht validiert)

Die parallele Einreichung der Anträge ist der Verfahrensumstellung zur Digitalisierung des Antragsprozesses geschuldet und ist nur während der Umstellungsphase erforderlich. Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt mit dem Eingang der postalischen Unterlagen (Original und Leseexemplare). 

Die Zuständigkeit der Ethikkommission der Charité betrifft nicht:

a) klinische Arzneimittelprüfungen nach den §§ 40 - 42 Arzneimittelgesetz in der Fassung des am 6. August 2004 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes vom 30. Juli 2004.
b) klinische Prüfungen von Medizinprodukten und Leistungsbewertungsprüfungen von In-vitro-Diagnostika nach den §§ 33-37 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) vom 28. April 2020, sowie sonst. klinische Prüfungen nach § 47 Abs. 1 und 2 MPDG . 

Hierfür wenden Sie sich bitte an die Ethik-Kommission des Landes Berlin

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin 
Geschäftsstelle der Ethik-Kommission des Landes Berlin
Turmstr. 21 Haus A
10559 Berlin

Weitere Informationen unter:

In Fragen der Abgrenzung einer Studie nach AMG finden Sie bitte hier die beigefügten Hinweise: