Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen

A. Klinische Prüfungen eines Arzneimittels am Menschen nach dem neuen AMG

Sie befinden sich hier:

A. Klinische Prüfungen eines Arzneimittels am Menschen nach dem neuen AMG

I. Ende der Zuständigkeit der EK der Charité mit Ablauf des 30. September 2005 - Zuständigkeit der Ethik-Kommission des Landes Berlin ab dem 1. Oktober 2005

Am 30. September 2005 endet die Zuständigkeit der EK der Charité für die Bewertung klinischer Arzneimittelprüfungen nach den §§ 40 - 42 Arzneimittelgesetz in der Fassung des am 6. August 2004 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes vom 30. Juli 2004. Für diese Aufgabe hat das Land Berlin durch Gesetz mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 eine Ethik-Kommission in unmittelbarer staatlicher Trägerschaft eingerichtet. Diese Kommission führt den Namen "Ethik-Kommission des Landes Berlin". Dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin obliegt die Geschäftsführung (Geschäftsstelle).

Die Neuordnung schließt AMG-Forschungsvorhaben ein, die zwischen dem 6. August 2004 und dem 30. September 2005 bei den Ethik-Kommissionen der Medizinischen Fakultät der Charité – Universitätsmedizin Berlin und der Ärztekammer Berlin initial eingereicht und bearbeitet wurden.

Die Ethik-Kommission des Landes Berlin ist erreichbar unter:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin 
Geschäftsstelle der Ethik-Kommission des Landes Berlin
Turmstr. 21 Haus A
10559 Berlin


Weitere Informationen unter: